Reederei R.B., Kapt. Rolf Böttcher
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Events im Liniendienst an Bord
Stand: 01.Feb.2016 - Alle älteren Versionen verlieren mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Für alle Verträge zur Durchführung von Linienfahrten mit Eventcharakter (zB: Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum, etc.), auf Schiffen der Reederei R.B. Travemünde (nachstehend RB genannt), sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden weiteren Lieferungen und Leistungen, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Es gelten ausschließlich diese AGB. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kun-den gelten nur, wenn RB deren Geltung ausdrücklich, schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Leis-tung oder Lieferung an den Kunden, trotz Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden, vorbehaltlos ausgeführt wird.
Die AGB gelten sowohl gegenüber privaten Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss bedarf der Textform (Fax, email od. schriftlich). Sämtliche Angebote von RB, insbesondere auf ihrer Internetseite, auf Flyern, Plakaten, in Medienanzeigen und sonstigen Werbeangeboten, sowie die an Kunden direkt übermittelte Angebote, verstehen sich grundsätzlich als freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn RB die angezeigte Anzahlung von 10% der absehbaren Leistung erhalten hat und daraufhin eine ausdrückliche Buchungs-bestätigung erteilt.
§ 3 Leistungen, Änderung und Unmöglichkeit der Leistung, Preise, Zahlungsbedingungen
RB ist verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, insbesondere die Bereitstellung des Schiffes im Rahmen der gebuchten Linienfahrt, in betriebsbereitem Zustand, einschließlich technischer Betriebsmittel und der notwendigen Besatzung, entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Wird aufgrund höherer Gewalt, insbesondere extremen Wetterverhältnissen, Wasserstraßen- od. Schleusen-sperrungen, unvorhergesehenen technischen Defekten am Schiff od. aus anderen, nicht von RB zu vertretenden Gründen, die Durchführung der Linie beeinträchtigt od. unmöglich macht, wird RB den Kunden unverzüglich infor-mieren. Sollte aus den im Abschnitt § 3/1. genannten Gründen der Einsatz des vereinbarten Schiffes unmöglich sein, darf RB, statt des vereinbarten Schiffes, ein vergleichbares, anderes Schiff einsetzen, soweit dies für den Kunden, nach den Umständen des Einzelfalles nicht unzumutbar ist. Sollte aus den im Abschnitt § 3/1. genannten Gründen die Durchführung oder Fortsetzung der Linienfahrt auf der vorgesehenen Route nicht möglich sein, so kann die Fahrtroute geändert werden, sofern dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Falls eine Routenänderung während einer laufenden Linienfahrt nicht möglich ist, darf die Fahrt abgebrochen werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht hierdurch nicht. Sollte aus den im Abschnitt § 3/1.genannten Gründen, die Durchführung einer Linienfahrt unmöglich sein, stellt RB dem Kunden das liegende Schiff, für die Mietdauer an der nächstmöglichen, geeigneten und mit  dem  Schiff sicher erreichbaren  Anlegestelle zur Verfügung. Sollte es RB, aus von ihr nicht zu vertretenden Grün-
    den unmöglich sein, das Schiff überhaupt zur Verfügung zu stellen, wird RB von ihrer Leistungspflicht frei. RB wird  et-
    waige,  bereits erbrachte  Leistungen  des  Kunden,  unverzüglich erstatten.  Ein Anspruch des Kunden auf  Schaden-  
    ersatz besteht nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Linienfahrt und die weiteren in Anspruch genommenen Leistungen, zu den vereinbarten bzw. üblichen Preisen zu bezahlen. Dies gilt auch, für die Inanspruchnahme von Leistungen durch die Eventteilnehmer, die der Kunde im Rahmen seiner Leistungen mit an Bord bringt. Der Kunde haftet für die Bezahlung sämtlicher von den Eventteilnehmern in Anspruch genommener Leistungen, sowie für die von diesen verursachten Kosten und Schäden. Dies gilt auch für den die von ihm veranlassten Auslagen an Dritte, insbesondere auch für Forderungen (zB durch Urheberrechtsverletzungen) von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
Der im Eventvertrag genannte Preis, beinhaltet die im Linienverkehr genannten Leistungen, einschließlich der für den Betrieb des Schiffes erforderlichen Aufwendungen und anfallender Gebühren, wie Hafen-, Kanal- u. Schleusen-gebühren, soweit diese auf die vorgesehene Fahrtstrecke entfallen, sowie der gesetzliche MWSt.
Die Rechnungen od. Teilrechnungen sind (sofern nicht schriftlich anders vereinbart), innerhalb von 8 Tagen ab Zu-gang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt bezahlt sein.
Bei Zahlungsverzug ist RB berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9% über dem Basiszinssatz oder bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.  Der  Nachweis  eines  höheren  Schadens  bleibt  vorbehalten.  Für  jede  Mahnung nach Verzugseintritt,  hat  der  Kunde Mahnkosten von € 5.- zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind, steht dem Kunden frei. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkasso anfallen,  trägt der Kunde.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nur gestattet, soweit sie unbestritten und rechtskräftig festge-stellt oder entscheidungsreif sind.
Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so ist RB berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten oder nur gegen Vorkasse und Sicherheitsleistung, die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen ins-besondere, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wurde oder wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Weiter besteht Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden auch dann, wenn aus anderen Vertragsbeziehungen mit RB, Zahlungsrückstände bestehen.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Stornierung, Abbestellung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit RB geschlossenen Vertrag, bedarf der Schriftform und ist kostenfrei bis 90 Tage vor dem vereinbarten Fahrttag möglich. Bei einem späterem Rücktritt des Kunden ist RB berechtigt, eine Stornierungs-entschädigung zu verlangen. Dies beträgt bei Rücktritt vor Leistungsbeginn:
    bis zum 28. Tag            10%
    vom 27. bis 15. Tag        30%
    vom 14. bis 7. Tag        40%
    vom 06. bis 2.Tag            70%
    1 Tag vorher od. Nichtantritt    80%     der vereinbarten Vergütung.
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Dem Kunden steht jedoch der Nachweis frei, dass der o. gen. Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 5 Rücktritt durch RB
Wird eine vereinbarte Zahlung zum vereinbarten Fälligkeitstermin nicht geleistet, so ist die RB zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
RB hat das Recht vom Vertrag zurück zutreten, wenn Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden besteht. Auf den Abschnitt § 3/8. dieser AGB wird ausdrücklich verwiesen.
Weiter ist RB berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurück zutreten, zB wenn
höhere Gewalt od. andere von RB nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Charterfahrten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zB der Person des Kunden od. des Zwecks gebucht werden.
Wenn bei Eventfahrten auf Linienschiffen keine rechtsgültige Cateringvereinbarung mit RB abgeschlossen wird oder RB einem Fremdcatering nicht zustimmt.
§ 6 Änderung der Fahrzeit
Sofern sich Anfangs- oder Endzeiten der Linienfahrt durch Verschulden des Eventkunden ohne Verschulden durch RB verschieben, kann RB, für die zusätzliche Leistungsbereitschaft einen angemessenen Betrag in Rechnung stellen. Der Kunde hat kein Recht, die Änderung der Linienzeit einseitig festzulegen. Für den Ein- und Ausstieg der Gäste sind bei Linienschiffen, jeweils 30 Minuten, ergänzend zur Linienfahrzeit, im vereinbarten Fahrpreis enthalten. Darüber hinaus vom Kunden in Anspruch genommene Zeiten, zB für Aufrüsten und Entladen, werden zu dem vereinbarten Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt.
§ 7 Haftung der Reederei
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Vertragsabschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters., sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht. Von dem vorgenannten Haftungsausschluss ausgenommen, sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit., wenn RB die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ausserdem sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch
    RB beruhen.  Eine Pflichtverletzung  durch  RB steht  die  eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.   
    Sollten Störungen  oder  Mängel  an den Leistungen von RB auftreten,  wird  RB bei  Kenntnis oder auf  unverzügliche
    Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist  verpflichtet,  das ihm zumutbare beizutragen, um  
    die Störung zu beheben und  einen  möglichen Schaden gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, RB
    rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen. Störungen oder Män-
    gel müssen vom Kunden unmittelbar bei der Fahrt zur Prüfung gemeldet werden.
Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt ausschließlich den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.
§ 8 Dekoration
Das Aufstellen und Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen, ist ohne ausdrückliche, schrift-liche Zustimmung durch RB, nicht gestattet.Sofern RB dies gestattet, muss zusätzliches Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. RB übernimmt keinerlei Haftung, für gesundheitliche Schäden, bedingt durch die Aufstellung, das Anbringen von Dekorationsmaterialien oder Verlust der Dekorationsmaterialien.
§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte (persönliche) Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Kunden an Bord des Schiffes. RB übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung. Auch nicht bei Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch RB. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung, aufgrund der Umstände des Einzelfalls, eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungs-freizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Abschnitt § 9/1. genannten Fällen, bedarf ein Verwahrungs-vertrag ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung.
Zurückgebliebene Gegenstände sind vom Fahrgast bei RB abzuholen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält RB sich vor, nach Ablauf von drei Monaten, eine Vernichtung vorzunehmen.
Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung, zur Weiterleitung an RB, abzugeben.
$ 10 Behördliche Erlaubnisse und GEMA-Meldung
Etwaige, für die Eventausrichtung notwendige, behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen, hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
Musik und Tanz an Bord müssen vom Kunden bei der GEMA, rechtzeitig vor Fahrtantritt, angemeldet werden.
Der Kunde stellt RB, im Falle von Lärm- und Umweltbeeinträchtigungen, von Ansprüchen Dritter, auch öffentlichen Dienststellen und Behörden frei.
§ 11 Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunde haftet für alle Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar und Steganlagen, etc, die durch die Eventteil-nehmer, Mitarbeiter oder sonstige, durch den Kunden mit an Bord gebrachte Eventteilnehmer, selbst verursacht werden.
§ 12 Bewirtung
Gastronomische Leistungen sind in dem vereinbarten Fahrpreis nicht enthalten, es sei denn, dies ist ausdrücklich, schriftlich vereinbart.
Bei Eventfahrten im Liniendienst ist grundsätzlich eine Catreingvereinbarung mit RB abzuschließen.
Dem Kunden ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch RB nicht gestattet, gastronomische Leistungen selbst zu erbringen oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Sofern das Catering nicht durch RB erfolgt, ist RB berechtigt, eine Endreinigungspauschale zu berechnen.
§ 14 Sonstige Beförderungsbedingungen
Sperrige Gegenstände/Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden ist, befördert werden. Nicht transportiert  werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übel riechende Stoffe.
Rollstühle und Kinderwagen können nur in begrenzter Anzahl, nach Absprache mit an Bord genommen werden.
RB behält sich vor, stark alkoholisierte bzw. unter Drogen stehende Personen od. Gruppen, mit überwiegend stark alkoholisierten bzw. unter Drogen stehende Personen, von der Fahrt auszuschließen od. vom Schiff zu verweisen. Das gleiche gilt für Personen od. Personengruppen, die durch ihr Verhalten, eine Gefahr für die Sicherheit darstellen.
§ 5 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmung
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von RB.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von RB. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzungen des ¶ 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Begriffsbestimmungen
Ein Linienevent im Sinne dieser AGB liegt vor, wenn RB dem Kunden im Rahmen der Linienfahrt, einen Teil des  Schiffes mit Besatzung, zur Durchführung einer Fahrt und/oder Veranstaltung auf dem Schiff, zur Teilnutzung zur Verfügung stellt.